Krankenversicherung – Privat oder Gesetzlich?



Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft, die die Aufgabe hat, die Gesundheit von den Versicherten aufrecht zu halten, wiederaufzubauen oder den Zustand der Gesundheit zu steigern. Die Versicherten sind allerdings für ihre eigene Gesundheit mit verantwortlich; Durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, sollten sie mit einer frühzeitigen Beteiligung an einer gesundheitlichen Vorsorgemaßnahme und vorallem mit Hilfe der aktiven Mitarbeit bei einer Krankenbehandlung und einer Rehabilitation dazu beitragen. Dies soll die Krankheiten und auch die Behinderungen vermeiden oder ihre Folgen überwinden. Die Krankenkassen helfen durch Aufklärung, Beratung und Leistungen den Versicherten wirken auf eine gesunde Lebensverhältnisse hin.

Die Krankenkassen überlassen den Versicherten Leistungen mit Hilfe des Wirtschaftlichkeitsgebots, allerdings dürfen die Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten hinzugerechnet werden. Behandlungen, Arznei- und Heilmittel der speziellen Therapierichtungen sind nicht auszuschließen. Die Leistungen, die die Versicherten erhalten, werden als Sach- und Dienstleistungen bezeichnet. Die Erträge können auch als Teilantrag eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets übermittelt werden. Die Krankenkassen schließen nach den Vorschriften über die Übermittlung von den Sach- und Dienstleistungen Verträge mit den Leistungserbringern ab. Es besteht eine große Auswahl, bei der der Leistungserbringer sich zu entscheiden hat. Die Krankenkassen, die Leistungserbringer und die Versicherten sollten darauf achten, dass die Leistungen Wirksamkeit besitzen und sich auch positiv für die Wirtschaft entfaltet. Nur im Notfall sollten sie in Anspruch genommen werden. Finanziert werden die Leistungen und die anderen Ausgaben der Krankenkassen durch die Beiträge. Dazu müssen alle Mitglieder und auch die Arbeitgeber Beiträge erheben. Normalerweise richten sich diese nach den Einnahmen, die als beitragspflichtig gelten. Für versicherte Familienangehörige werden keine zusätzlichen Beiträge erhoben.

Im Sinne der Leistungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit der gesetzlichen Krankenversicherung arbeiten die Krankenkassen mit ihren Verbänden und mit allen anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens sowohl intern und extern mit einer Kassenart eng zusammen. Bei der Durchführung haben die Krankenkassen in ihren Aufgaben und in ihren Verwaltungsangelegenheiten sparsam und gleichzeitig wirtschaftlich zu handeln. Dabei sind die Ausgaben so auszurichten, dass die Beitragserhöhungen vermieden werden können, es sei denn, die erforderliche medizinische Versorgung ist auch nach der Ausschöpfung von den Wirtschaftlichkeitsreserven nicht zu gewährleisten. Die Verwaltungsausgaben der einzelnen Krankenkasse dürfen sich im Jahr 2003 gegenüber dem Jahr 2002 nicht erhöhen; Auf Veränderungen der durchschnittlichen Zahl in einem Jahr der Versicherten im Jahr 2003 kann Rücksicht genommen werden. Soweit sich Mehrausgaben auf Grund der Entwicklung, der Zulassung, der Durchführung und der Evaluation von den strukturierten Behandlungsprogrammen entwickeln und sie nicht im Rahmen der angegebenen Höhe von den Verwaltungsausgaben ausgeglichen werden können. In den Kalenderjahren 2004 bis einschließlich 2007 dürfen die Verwaltungsausgaben im Jahr der Krankenkassen je Versicherten zum Vorjahr sich bei der Nutzung der für das ganze Bundesgebiet geltenden Rate der Veränderung ergebenden Ausgaben nicht hinausschreiten. Werden Aufgaben von den Krankenkassen ausgegliedert, sind bei der Durchführung die Kosten durch die Krankenkassen bei den Verwaltungsausgaben zuzurechnen.

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10.05.2010 Versicherung