Beamtenkredit
Ein Beamtenkredit kann nur beantragen, wer Beamtenstatus hat, schon fünf Jahre unkündbar im öffentlichen Dienst tarifbeschäftigt war oder auch Pensionär ist. Das heißt, auch für Berufssoldaten würde dieser gelten. In allen Fällen geht es jedoch um langfristige Darlehen, so daß nur ein Höchstalter von 58 Jahren berücksichtigt werden kann. Die Tatsache, daß Beamte in der Bundesrepublik auf Lebenszeit verpflichtet, allenfalls versetzt werden, bedeutet für Kreditinstitute eine besondere Sicherheit, denn Ratenzahlungen werden nicht ausfallen. Auch geht es hier um verschiedene Einkommensklassen bzw. späteren Beförderungsaussichten von Beamten, die höher sind als bei anderen Arbeitsverhältnissen.
Es ist durchaus so, daß ein solcher Kredit von unterschiedlichsten Banken und Kreditgebern für die vorgenannte Zielgruppe angeboten wird. Da aber der Begriff “Beamtenkredit” oder “Beamtendarlehen” nicht geschützt ist, gibt es hier auch keine etwa gesetzliche Regelung. Für die Anbieter spielt hierbei nur die besondere Bonität des Kunden eine Rolle, dem sie umgekehrt mit hundertprozentiger Vertrauensgarantie begegnen.
Folgende Besonderheit besteht nun bei einem solchen Produkt: Er hat eine Laufzeit von 12, 15 oder 20 Jahren. Die Darlehenshöhe kann 10.000 €, aber auch das 20 bis 24fache der monatlichen Gehaltszahlung (netto) betragen (meist geht man von einer Höhe von 80.000 € aus). Dieses Darlehen kann entweder auf Probe oder auf Lebenszeit gewährt werden – gemäß dem Status eines Beamten in seinem Arbeitsverhältnis.
Wie kann diese gewährt werden?
Zwei Arten von Finanzprodukten werden hier kombiniert. Einerseits geht es um ein tilgungsfreies Darlehen, gleichzeitig um eine Kapitallebens- oder auch eine Rentenversicherung (mit Kapitalwahlrecht), die die gleiche Laufzeit haben. Mit der Ablaufleistung daraus wird der Beamtenkredit am Ende dieser Laufzeit abbezahlt: Es kann sich sogar noch Kapital daraus ergeben, daß der Beamte am Gewinn beteiligt wird. Wie hoch nun die monatliche Beitragszahlung ist, kombiniert sich aus der Darlehensrate und aus dem Beitrag zu der oben genannten Versicherung (letztere ist vom Eintrittsalter abhängig).
Grundsätzlich ist der Beamtenkredit nicht gleichzeitig an einen Zweck gebunden: es besteht aber die Verpflichtung, daß der Beamte hiermit andere Kredite oder Finanzierungsverträge ablöst, die er bereits vorher vereinbart hatte. So kann er bestehende Verpflichtungen wie Überziehungskredite oder andere Kredite hiermit günstig ablösen. Ausnahme: Dies gilt nicht, wenn es sich um eine Immobilienfinanzierung handelt.
Sollten trotz des Beamtenstatus einmal Ratenzahlungen ausbleiben, gilt stillschweigend als vereinbart, daß das Gehalt abgetreten wird. Läuft bereits eine Gehaltspfändung oder besteht ein negativer Schufa-Eintrag, kann ein Beamtenkredit nicht gewährt werden.
Die Vorteile dieses Kredits liegen also
- in der günstigen Verzinsung
- In der langen Laufzeit (so bleiben die monatlichen Raten leistbar
- In der Tilgungsfreiheit (durch die Verbindung mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung)
Die Nachteile liegen darin, daß
- der Beamte für die Laufzeit, auch für sein Leben auf seine derzeitge Tätigkeit festgelegt wird, obgleich sonst Möglichkeiten zur persönlichen Veränderung bestanden hätten
- dass auch persönliche und unabsehbare Schwierigkeiten, die einmal zu einer Ratenaussetzung führen könnten, gleich in ihrer Folge eine Gehaltspfändung mit sich bringen würden.
- dass ein Beamtenkredit nicht dazu verwendet werden kann, eine Immobilienfinanzierung umzuschulden.